Beamte dürfen nicht streiken

Das Grundgesetz gewährleistet es grundsätzlich allen Personen und für alle Berufe, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden.

Aufgrund besonderer Staatsnähe kann das unter Umständen für Beamte jedoch anders aussehen.

Das Streikverbot für Beamte stellt einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums dar.

Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist in Deutschland mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
 
Bundesverfassungsgtericht, Urteil BVerfG 2 BvR 646 15 vom 12.06.2018
[bns]
 

Footerlogo Anwalt Gebauer

Robert-Koch-Str. 58
59174 Kamen-Methler

Telefon: 02307/ 282896
Fax: 02307/ 282897

info@fachanwalt-gebauer.de
www.fachanwalt-gebauer.de

AUSGEZEICHNET.ORG